1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Reparaturen, Servicearbeiten, Montagen und sonstigen Leistungen der König Storen GmbH, Badenerstrasse 586, 8048 Zürich.
Sie gelten gegenüber Privatpersonen, Unternehmen, Verwaltungen, Eigentümerschaften und anderen Auftraggebern, soweit im individuellen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer anderen schriftlichen Vereinbarung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, von diesen AGB Kenntnis genommen zu haben und sie zu akzeptieren.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind während der darin angegebenen Frist gültig. Fehlt eine solche Angabe, bleibt eine Änderung der Preise und Konditionen bis zur Auftragserteilung vorbehalten.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch die schriftliche oder elektronische Annahme unseres Angebots, durch eine Auftragsbestätigung oder durch eine anderweitige eindeutige Auftragserteilung zustande.
Massgebend für den Leistungsumfang sind das angenommene Angebot und allfällige schriftlich vereinbarte Ergänzungen.
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, gelten nicht als Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.
3. Masse, Angaben und technische Abklärungen
Die für eine Bestellung erforderlichen Masse werden grundsätzlich durch König Storen GmbH aufgenommen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Erfolgt ein Angebot oder eine Bestellung aufgrund von Massen, Plänen, Fotos oder anderen Angaben des Auftraggebers oder Dritter, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.
Ändert sich die bauliche Situation nach der Massaufnahme, insbesondere durch Arbeiten an Fassaden, Fenstern, Isolationen, Leibungen, Unterkonstruktionen oder anderen angrenzenden Bauteilen, ist König Storen GmbH vor der Bestellung bzw. Ausführung darüber zu informieren.
Erforderliche Nachmessungen oder Anpassungen aufgrund nachträglicher baulicher Veränderungen können zusätzlich verrechnet werden.
Technisch notwendige geringfügige Änderungen der Ausführung bleiben vorbehalten, sofern dadurch Funktion und Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
4. Preise und Zusatzaufwand
Es gelten die Preise und Konditionen des jeweiligen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung.
Zusätzliche Arbeiten und Aufwendungen, die im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten waren und erst bei der Ausführung erkennbar werden, können zusätzlich verrechnet werden.
Dies gilt insbesondere für Mehraufwand aufgrund nicht erkennbarer baulicher Gegebenheiten, erschwerter Zugänglichkeit, zusätzlicher Demontagearbeiten, verdeckter Schäden, fehlender bauseitiger Voraussetzungen oder zusätzlicher vom Auftraggeber gewünschter Arbeiten.
Soweit möglich, informieren wir den Auftraggeber über wesentliche zusätzliche Arbeiten vor deren Ausführung.
Ist eine sofortige Ausführung technisch oder aus Sicherheitsgründen erforderlich oder handelt es sich um geringfügigen notwendigen Zusatzaufwand, kann dieser nach effektivem Aufwand verrechnet werden.
5. Bauseitige Voraussetzungen und Leistungen
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Arbeits- und Montageort zum vereinbarten Zeitpunkt frei, sicher und ausreichend zugänglich ist.
Soweit im Angebot nicht ausdrücklich als Leistung der König Storen GmbH enthalten, sind insbesondere folgende Leistungen und Voraussetzungen bauseits sicherzustellen:
- geeigneter und sicherer Zugang zum Arbeitsbereich;
- notwendige Gerüste, Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Zugangsmittel;
- erforderliche elektrische Zuleitungen und Anschlüsse;
- Arbeiten eines Elektrofachbetriebs;
- geeignete und ausreichend tragfähige Montageuntergründe;
- notwendige Vorarbeiten anderer Gewerke;
- Freiräumen der Arbeitsbereiche;
- notwendiger Zugang zu Wohnungen, Mietobjekten, Balkonen, Terrassen oder Geschäftsräumen.
Elektrische Installationen, Zuleitungen und Anschlüsse, die nicht ausdrücklich Bestandteil unseres Angebots sind, sind bauseits durch einen entsprechend befugten Elektrofachbetrieb auszuführen.
König Storen GmbH übernimmt keine Verantwortung für die fachgerechte Ausführung von Arbeiten anderer Unternehmen oder Gewerke.
Sind die erforderlichen bauseitigen Voraussetzungen zum vereinbarten Termin nicht erfüllt und können unsere Arbeiten deshalb nicht, nicht vollständig oder nur mit zusätzlichem Aufwand ausgeführt werden, können Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, erneute Termine und weitere dadurch verursachte Aufwendungen zusätzlich verrechnet werden.
6. Zugang zu Liegenschaften und Mietobjekten
Bei Arbeiten in vermieteten oder anderweitig genutzten Liegenschaften ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer rechtzeitig informiert werden und König Storen GmbH zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu den erforderlichen Räumen und Anlagen erhält, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Kann eine Arbeit wegen fehlenden Zugangs nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, können die dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und Anfahrten verrechnet werden.
7. Reparatur- und Servicearbeiten
Bei Reparatur- und Servicearbeiten wird die bestehende Anlage nach dem bei der Besichtigung bzw. Ausführung erkennbaren Zustand beurteilt.
Eine erfolgreiche oder dauerhafte Reparatur kann insbesondere bei älteren, stark verschlissenen oder bereits beschädigten Anlagen nicht in jedem Fall garantiert werden.
Während einer Reparatur können weitere, zuvor nicht erkennbare Schäden oder Verschleissteile festgestellt werden.
Sind notwendige Ersatzteile nicht mehr erhältlich oder ist eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, kann König Storen GmbH einen Ersatz der Anlage oder einzelner Komponenten empfehlen.
Die Durchführung einer Diagnose, Demontage oder Reparatur begründet keine Verpflichtung, eine technisch nicht mehr sinnvoll reparierbare Anlage vollständig wiederherzustellen.
8. Fremdanlagen und bestehende Installationen
König Storen GmbH führt auch Reparatur-, Service- und Umbauarbeiten an Anlagen aus, die ursprünglich durch andere Unternehmen geliefert oder montiert wurden.
Bei solchen Anlagen beschränkt sich unsere Verantwortung auf die von König Storen GmbH tatsächlich ausgeführten Arbeiten und die von uns gelieferten Komponenten.
Für bereits bestehende Mängel, Vorschäden, Materialermüdung, fehlerhafte Fremdmontagen, ungeeignete Befestigungen oder Unterkonstruktionen sowie andere nicht durch König Storen GmbH verursachte Zustände übernehmen wir keine Verantwortung.
Dies gilt insbesondere für Mängel oder Schäden, die bei der üblichen Prüfung vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar waren.
Werden solche Umstände während der Arbeiten erkennbar, informieren wir den Auftraggeber, soweit dies für die weitere Ausführung erforderlich ist.
9. Verdeckte Leitungen und bauliche Gegebenheiten
Der Auftraggeber hat König Storen GmbH vor Beginn der Arbeiten über bekannte verdeckte Strom-, Wasser-, Gas-, Kommunikations- oder sonstige Leitungen sowie andere besondere bauliche Gegebenheiten im Arbeitsbereich zu informieren.
Für Schäden an nicht erkennbaren und nicht bezeichneten verdeckten Leitungen oder Bauteilen haftet König Storen GmbH nur, soweit der Schaden durch eine Verletzung der von uns geschuldeten Sorgfalt verursacht wurde.
Ergeben sich während der Arbeiten nicht vorhersehbare bauliche Schwierigkeiten, kann der daraus entstehende zusätzliche Aufwand nach Absprache bzw. nach effektivem Aufwand verrechnet werden.
10. Demontage bestehender Anlagen
Bei der Demontage älterer Anlagen können aufgrund des Alters, der Materialermüdung, bestehender Befestigungen oder früherer Arbeiten Beschädigungen sichtbar werden, die vor der Demontage nicht erkennbar waren.
König Storen GmbH haftet nicht für bereits bestehende oder durch den alters- bzw. konstruktionsbedingten Zustand verursachte Schäden, soweit diese nicht durch eine Verletzung unserer Sorgfaltspflichten verursacht wurden.
Notwendige Arbeiten an Fassade, Verputz, Malerarbeiten, Abdichtungen oder anderen Bauteilen sind nur Bestandteil unserer Leistung, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
11. Liefer- und Ausführungstermine
Angegebene Liefer- und Ausführungstermine werden nach bestem Wissen geplant.
Sofern ein Termin nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde, handelt es sich um eine voraussichtliche Terminangabe.
Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen, Herstellerverzögerungen, Transportproblemen, höherer Gewalt, Unwetter, Krankheit, behördlichen Massnahmen oder anderen Umständen ausserhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs können zu einer entsprechenden Verschiebung führen.
König Storen GmbH informiert den Auftraggeber über wesentliche bekannte Verzögerungen.
12. Witterung und Sicherheit
Arbeiten im Aussenbereich können aus Sicherheits- oder Qualitätsgründen von geeigneten Witterungsverhältnissen abhängig sein.
Bei starkem Wind, Sturm, Niederschlag, Eis, Schnee oder anderen Bedingungen, welche eine sichere oder fachgerechte Ausführung beeinträchtigen, kann König Storen GmbH Arbeiten verschieben oder unterbrechen.
Die Sicherheit unserer Mitarbeitenden und eine fachgerechte Ausführung haben Vorrang.
13. Sturm, Hagel, Schnee und andere äussere Einwirkungen
Storen und Sonnenschutzanlagen sind je nach System unterschiedlich gegen Witterungseinflüsse belastbar.
Der Auftraggeber bzw. Nutzer ist verpflichtet, die Anlage entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung und den Bedienungs- bzw. Herstellerhinweisen zu benutzen.
Insbesondere bewegliche Sonnenschutzanlagen sind bei ungeeigneten Wetterbedingungen rechtzeitig in eine sichere Position zu bringen, soweit dies nach Art der Anlage erforderlich ist.
Schäden aufgrund von Sturm, Hagel, Schnee, Eis, herabfallenden Gegenständen, aussergewöhnlichen Witterungseinflüssen, Fehlbedienung oder anderen äusseren Einwirkungen gelten nicht als Mangel unserer Leistung, soweit König Storen GmbH diese Schäden nicht verursacht hat.
Automatische Wind-, Sonnen- oder Wettersensoren reduzieren Bedienungsrisiken, bieten jedoch keinen absoluten Schutz vor Schäden.
14. Motorisierung, Steuerungen und elektrische Komponenten
Motoren, Funksteuerungen, Sensoren und andere elektrische Komponenten werden entsprechend der vereinbarten Ausführung geliefert und montiert.
Die Kompatibilität mit bestehenden oder fremden Steuerungs-, Gebäudeautomations- oder Smart-Home-Systemen wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.
Für Störungen, die durch bauseitige Elektroinstallationen, Fremdsteuerungen, Netzwerkprobleme, Veränderungen durch Dritte oder nicht von König Storen GmbH gelieferte Komponenten verursacht werden, übernehmen wir keine Verantwortung.
Erforderliche Arbeiten an der Gebäudeinstallation sind bauseits durch einen entsprechend befugten Elektrofachbetrieb auszuführen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
15. Abnahme und Mängel
Der Auftraggeber hat die ausgeführten Arbeiten nach Abschluss zu prüfen und erkennbare Mängel König Storen GmbH möglichst umgehend mitzuteilen.
Mängel sind so zu beschreiben, dass wir diese nachvollziehen und prüfen können. Fotos können zur Beurteilung verlangt werden.
König Storen GmbH ist Gelegenheit zu geben, einen geltend gemachten Mangel zu prüfen und, soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, diesen innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
Der Auftraggeber soll ohne vorgängige angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Nachbesserung keine Drittunternehmen mit der Behebung eines behaupteten Mangels beauftragen, ausser wenn dies aus dringenden Sicherheits- oder Schadenminderungsgründen erforderlich ist.
Gesetzlich zwingende Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.
16. Gewährleistung
Für von König Storen GmbH ausgeführte Arbeiten und gelieferte Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit im individuellen Vertrag zulässigerweise nichts anderes vereinbart wurde.
Bei berechtigten Mängeln ist König Storen GmbH zunächst Gelegenheit zur Prüfung und, soweit rechtlich zulässig, zur fachgerechten Nachbesserung zu geben.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel oder Schäden, die insbesondere verursacht wurden durch:
- normalen Verschleiss;
- unsachgemässe Bedienung oder Nutzung;
- fehlenden oder ungeeigneten Unterhalt;
- Sturm, Hagel, Schnee, Eis oder andere äussere Einwirkungen;
- Veränderungen oder Reparaturen durch Dritte;
- bestehende Mängel oder Vorschäden;
- bauseitige Elektroinstallationen;
- nicht von König Storen GmbH gelieferte Komponenten;
- fehlerhafte Fremdmontagen;
- Missachtung von Bedienungs- oder Herstellerhinweisen.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben vorbehalten.
17. Fremdeingriffe nach unserer Arbeit
Werden an einer von König Storen GmbH gelieferten, montierten oder reparierten Anlage nachträglich Arbeiten, Veränderungen oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder durch Dritte vorgenommen, haftet König Storen GmbH nicht für daraus entstehende Mängel oder Schäden.
Die Gewährleistung entfällt insoweit, als ein geltend gemachter Mangel oder Schaden mit einem solchen Fremdeingriff in Zusammenhang steht.
Dies gilt insbesondere für Veränderungen an Befestigungen, Motoren, Steuerungen, elektrischen Anschlüssen, Führungssystemen, Tüchern, Lamellen, Rollläden oder anderen von uns bearbeiteten Komponenten.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
18. Haftung
König Storen GmbH haftet für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Keine Haftung besteht für Schäden, die nicht durch König Storen GmbH verursacht wurden, insbesondere für bestehende Schäden, Fremdmontagen, Materialermüdung, versteckte Mängel, ungeeignete bauseitige Voraussetzungen oder Arbeiten Dritter.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie andere gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben ausdrücklich vorbehalten.
19. Materialien und Komponenten des Auftraggebers
Werden Materialien, Ersatzteile, Motoren, Steuerungen oder andere Komponenten vom Auftraggeber oder von Dritten bereitgestellt, übernimmt König Storen GmbH keine Gewährleistung für deren Qualität, Eignung, Kompatibilität oder Haltbarkeit.
Unsere Verantwortung beschränkt sich in diesem Fall auf die fachgerechte Ausführung der von uns übernommenen Arbeiten.
Erkennen wir vor oder während der Ausführung offensichtlich ungeeignete Komponenten oder andere Umstände, welche eine fachgerechte Ausführung gefährden können, weisen wir den Auftraggeber darauf hin.
20. Farben, Stoffe und Materialabweichungen
Bei Ersatz, Reparatur oder Erweiterung bestehender Anlagen können Farb-, Glanz-, Struktur- oder Materialunterschiede zwischen bestehenden und neuen Komponenten auftreten.
Solche Unterschiede können insbesondere durch Alterung, Witterung, UV-Einwirkung, unterschiedliche Produktionschargen oder nicht mehr verfügbare Originalmaterialien entstehen.
Handelsübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
21. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Komponenten bleiben, soweit gesetzlich zulässig und ein Eigentumsvorbehalt wirksam begründet wurde, bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der König Storen GmbH.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei den für einen wirksamen Eigentumsvorbehalt notwendigen Handlungen mitzuwirken.
22. Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung oder im Angebot angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
Ein Skonto gilt nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder auf der Rechnung vereinbart wurde.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen bzw. einer vereinbarten Fälligkeit im Verzug.
König Storen GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen sowie angemessene, tatsächlich entstandene Inkasso- und Betreibungskosten geltend zu machen.
Bei grösseren Aufträgen kann König Storen GmbH Akontozahlungen oder Vorauszahlungen vereinbaren.
23. Stornierung und bestellte Massanfertigungen
Storen, Rollläden, Markisen, ZIP-Anlagen, Stoffe und andere Produkte werden häufig individuell nach Mass bzw. kundenspezifisch bestellt oder hergestellt.
Nach erfolgter Bestellung beim Hersteller kann eine Stornierung deshalb ausgeschlossen oder nur gegen Übernahme der bereits entstandenen Kosten möglich sein.
Wünscht der Auftraggeber nach Auftragserteilung eine Änderung oder Stornierung, trägt er die bis dahin entstandenen Kosten und Verpflichtungen, soweit diese durch die Änderung oder Stornierung verursacht wurden.
König Storen GmbH informiert den Auftraggeber auf Anfrage über den Stand der Bestellung und die daraus resultierenden Kosten.
24. Versicherungsschäden
Bei Sturm-, Hagel-, Elementar- oder anderen Versicherungsschäden besteht der Vertrag über unsere Leistungen zwischen König Storen GmbH und dem Auftraggeber.
Die Auftragserteilung kann unabhängig von einer Schadenfreigabe oder Kostengutsprache einer Versicherung erfolgen.
Der Auftraggeber bleibt gegenüber König Storen GmbH zur Bezahlung der vereinbarten Leistungen verpflichtet, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine Versicherung oder Gebäudeversicherung Kosten übernimmt.
Die Abklärung des Versicherungsschutzes und einer allfälligen Kostenübernahme obliegt dem Auftraggeber.
25. Fotodokumentation
König Storen GmbH kann vor, während und nach der Ausführung Fotos der Anlagen und des Arbeitsbereichs zur Dokumentation des Zustands, der ausgeführten Arbeiten, zur Qualitätssicherung sowie zur Bearbeitung allfälliger Mängel- oder Schadenfälle erstellen.
Dabei wird darauf geachtet, den Umfang der Aufnahmen auf den für die Dokumentation erforderlichen Bereich zu beschränken.
Eine Verwendung solcher Aufnahmen zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist bzw. eine erforderliche Zustimmung vorliegt.
26. Beizug von Dritten
König Storen GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung eines Auftrags geeignete Mitarbeitende, Lieferanten, Subunternehmer oder andere Fachunternehmen beizuziehen.
Für Leistungen, die ausdrücklich bauseits zu erbringen sind, bleibt der Auftraggeber verantwortlich.
27. Datenschutz
Personendaten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen bearbeitet.
Weitere Informationen sind in unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter koenigstoren.ch/datenschutz zu finden.
28. Änderungen der AGB
Es gilt grundsätzlich diejenige Fassung dieser AGB, welche bei Abschluss des jeweiligen Vertrags vereinbart bzw. dem Auftraggeber zugänglich gemacht wurde.
Eine spätere Änderung der auf unserer Website veröffentlichten AGB verändert bereits abgeschlossene Verträge nicht rückwirkend, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.
29. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
30. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht.
Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, sind die zuständigen Gerichte am Sitz der König Storen GmbH zuständig.
König Storen GmbHBadenerstrasse 5868048 ZürichSchweizTelefon: 043 200 02 00E-Mail: info@koenigstoren.chStand: September 2026